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Fernzugänge und ortsübergreifende Vernetzung von Praxisstandorten und Kliniken

In der modernen medizinischen Versorgung hat sich ein komplexes Netz von ambulanten und stationären Leistungserbringern entwickelt. Für die Optimierung der Patientenversorgung ist es grundsätzlich erforderlich, das die Kliniken, niedergelassene Praxen, Apotheken, Labore, Kostenträger und weitere Beteiligte die Informationen über einen Patienten und dessen Behandlungsverlauf sektorenübergreifend austauschen können. Die Integration kommunikativer Dienste, wie Telemedizin, Mobility für Ärzte und der standortübergreifende Austausch von Daten verstärkt sich zunehmend in allen Bereichen.
Darüber hinaus sind eine weitere Motivation die Verträge im Rahmen der Integrierten Versorgung, deren Rahmenbedingungen im Sozialgesetzbuch V (§140a ff SGB V) festgelegt sind. Ziele sind unter anderem die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, die Verkürzung der Behandlungsdauer, regelmäßiges Monitoring und die Koordination der Dienstleistungen am Patienten.
Wir beraten Sie gern zu Ihren spezifischen Anforderungen.

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